

Verkaufs- und Lieferbedingungen
1 Angebot
1.1 Ein Angebot von VikingLivestock ist 15 Tage ab dem Angebotsdatum gültig.
2 Geltung
2.1 Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen VikingLivestock und dem Käufer, sofern nicht ausdrücklich durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgewichen wird.
3 Preise
3.1 Alle Preise sind in EUR angegeben.
3.2 Alle Preise beinhalten folgende Kosten:
a) Dänische tierärztliche Bescheinigungen, die vom Einfuhrland verlangt werden,
b) Quarantäne in Dänemark, falls vom Einfuhrland vorgeschrieben,
c) Transport und Versicherung, siehe Ziffer 4.1.
3.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist VikingLivestock bis zur Lieferung berechtigt, Preise aufgrund dokumentierter Erhöhungen öffentlicher Abgaben, Fracht- und Versicherungsprämien sowie Wechselkursänderungen anzupassen, sofern diese in Fremdwährung zu zahlen sind.
4 Qualitätsspezifikationen
4.1 Die gelieferten Tiere müssen sich in gutem Zustand befinden und keine Krankheitsanzeichen wie Lahmheit, Mastitis oder unzureichende Körperkondition zeigen.
4.2 VikingLivestock gewährleistet, dass die gelieferten Tiere für Zucht- und Produktionszwecke geeignet sind. Die Tiere stammen aus Beständen, die den Gesundheitsanforderungen gemäß beigefügtem Gesundheitszeugnis entsprechen.
4.3 Jedes Tier wird durch eine Ohrmarke in jedem Ohr identifiziert.
4.4 Alle trächtigen Tiere werden spätestens 8 Tage vor dem Verladen durch einen Tierarzt oder einen zertifizierten Besamungstechniker des liefernden Betriebs auf Trächtigkeit untersucht.
5 Veterinärquarantäne und Einfuhrgenehmigung
5.1 Es gelten die veterinärrechtlichen Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten.
5.2 Vor der Auswahl muss der Käufer ggf. eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden des Bestimmungslandes an VikingLivestock übermitteln. Die darin festgelegten Bedingungen müssen mit dem beigefügten dänischen Gesundheitszeugnis übereinstimmen. Eine Kopie dieser Genehmigung ist VikingLivestock vor der Auswahl zu übermitteln.
6 Lieferung und Lieferzeit
6.1 Lieferung erfolgt gemäß Incoterms "CIP" (Fracht und Versicherung bezahlt) an den vom Käufer benannten Bestimmungsort.
6.2 Die Lieferklausel wird gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Incoterms ausgelegt.
6.3 Abweichungen von bis zu 5 % bei der Anzahl der gelieferten Tiere sind zulässig. Größere Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
6.4 Lieferzeiten sind als voraussichtliche Zeiten angegeben und können sich verzögern.
6.5 VikingLivestock haftet nur bei nachweisbarem Verschulden oder Fahrlässigkeit.
6.6 Eine Haftung für Verzögerungen ist auf maximal 10 % des Gesamtvertragswertes begrenzt. Entgangener Gewinn oder mittelbare Schäden sind ausgeschlossen.
7 Höhere Gewalt und Lieferhindernisse
7.1 VikingLivestock haftet nicht für höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen in Dänemark, Transit- oder Bestimmungsländern.
7.2 Wird die Lieferung erheblich behindert, ruhen die Verpflichtungen von VikingLivestock für die Dauer des Hindernisses.
7.3 In solchen Fällen ist VikingLivestock berechtigt, den Vertrag ohne Haftung zu kündigen.
8 Änderungen
8.1 VikingLivestock ist berechtigt:
a) Teillieferungen vorzunehmen,
b) eine geringere Anzahl Tiere zu liefern,
c) Änderungen in der Zusammensetzung der Lieferung vorzunehmen.
9 Zahlung
9.1 Die Zahlung erfolgt im Voraus per bestätigter Bankgarantie oder in bar.
9.2 Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen.
9.3 Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Tiere bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VikingLivestock. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen kann VikingLivestock die Tiere zurückfordern – auch ohne Gerichtsvollzieher.
Der Käufer trägt alle Rückführungskosten.
10 Haftung für Mängel
10.1 Der Käufer muss die Tiere bei Ankunft kontrollieren.
10.2 Bei erheblichen Mängeln wird ein anteiliger Preisnachlass gewährt, maximal jedoch 50 % des Kaufpreises des betroffenen Tieres.
10.3 VikingLivestock haftet nicht für Mängel, die durch falsche Behandlung, Transport oder Haltung durch Dritte entstehen.
10.4 Ersatz für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
11 Produkthaftung
11.1 VikingLivestock übernimmt keine Garantie für Gesundheit oder Zuchteigenschaften, außer wie unter 11.2 geregelt.
11.2 Zum Zeitpunkt der Lieferung zeigen die Tiere keine Anzeichen unerwünschter Krankheiten und stammen aus von der dänischen Lebensmittelbehörde kontrollierten Beständen.
11.3 Der Käufer ist selbst für eine Quarantäne verantwortlich.
11.4 VikingLivestock haftet nur bei nachweisbarem Verschulden.
11.5 Keine Haftung für im Einfuhrland festgestellte Krankheiten, es sei denn, VikingLivestock trifft ein Verschulden.
11.6 Keine Haftung für nicht sichtbare Mängel.
11.7 Keine Haftung für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.
12 Reklamationen
12.1 Mängel sind binnen 24 Stunden nach Ankunft schriftlich zu melden, andernfalls entfällt der Anspruch auf Preisnachlass.
12.2 Bei Beschwerden über fehlende Trächtigkeit muss innerhalb von 3 Tagen ein entsprechender Nachweis eines Tierarztes vorgelegt werden.
12.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wie in Punkt 10 und 11 geregelt
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstan
13.1 Streitigkeiten sind zunächst gütlich beizulegen. Gelingt dies nicht, ist das Bezirksgericht Aarhus unter Anwendung dänischen Rechts zuständig. Die Entscheidung ist für beide Parteien bindend.